Hessen

Fördergeld für kontrollierte Wohnraumlüftung von der KfW und vom Land.

Förderung ist Darlehen

Energieeffizient Bauen KfW Programm 153

Fördermittelgeber: KfW
Anschrift: Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main
Kontaktinformationen: Tel.: 069 74 31-0
Fax: 069 74 31-29 44
info@kfw.de
www.kfw.de
Website: www.kfw.de
Zielgruppe sind Personen

Privatpersonen

Alle, die eine Wohnimmobilie bauen oder
Ersterwerber einer neu errichteten Wohnimmobilie sind.
Projekt ist Neubau

Neubau

Projekt ist Erwerb

Erwerb

Neubau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus, und zwar

beim Neubau:

die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung

beim Kauf:

den Kaufpreis für das Wohngebäude (ohne Grundstückskosten).

Unterstützt wird auch die Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude, zum Beispiel Scheunen, zu einem Wohngebäude.

Der Umbau bestehender beheizter Nicht-Wohnfläche, zum Beispiel Gewerbeflächen, zu Wohnraum kann über den KfW-Förderkredit Energieeffizient Sanieren (151/152) gefördert werden.

Erst Förderung beantragen, dann das Vorhaben beginnen.

Förderung ist Zuschuss

Energieeffizient Bauen und Sanieren KfW Programm 431 Baubegleitung

Fördermittelgeber: KfW
Anschrift: Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main
Kontaktinformationen: Tel.: 069 74 31-0
Fax: 069 74 31-29 44
info@kfw.de
Website: www.kfw.de
Zielgruppe sind Personen

Privatpersonen

Alle, die bei Wohnimmobilien zusätzlich zu energetischen Sanierungsmaßnahmen oder den Bau eines KfW-Effizienzhauses eine Fachplanung und qualifizierte Baubegleitung durch einen externen, unabhängigen Sachverständigen durchführen lassen.
Projekt ist Renovierung

Renovierung

Abhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung bzw. der Förderzusage in den Kombinationsprodukten werden unterschiedliche Vorhaben gefördert.

Bei Antragstellung in den Kombinationsprodukten ab 01.04.2016:

die Planung und professionelle Baubegleitung während der energetischen Sanierungsmaßnahmen oder des Neubaus eines KfW-Effizienzhauses.

die Erstellung von Zertifikaten für nachhaltiges Bauen.
Gefördert wird die Erstellung der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) anerkannten Nachhaltigkeitszertifikate (www.nachhaltigesbauen.de)

Bei Zusagen in den Kombinationsprodukten bis 31.03.2016:

die Planung und professionelle Baubegleitung während der energetischen Sanierungsmaßnahmen

Geförderte Leistungen während der professionellen Baubegleitung:

Leistungen zur Detailplanung
Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung
Kontrolle der Bauausführung
Abnahme und Bewertung der Maßnahmen

Nur in Verbindung mit folgenden KfW-Programmen:

Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152) oder
Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)
Energieeffizent Bauen (153)

oder:

Programmen von Landesförderinstituten, die aus diesen Mitteln von der KfW refinanziert werden. Näheres unter der jeweiligen Landesförderstelle.

Förderung ist Zuschuss

Energieeffizient Sanieren KfW Programm 430

Fördermittelgeber: KfW
Anschrift: Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main
Kontaktinformationen: Tel.: 069 74 31-0
Fax: 069 74 31-29 44
info@kfw.de
Website: www.kfw.de
Zielgruppe sind Personen

Privatpersonen

Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung.

Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen.
Projekt ist Erwerb

Erwerb

Projekt ist Renovierung

Renovierung

Förderfähig sind alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen.

Maßnahmenpakete (u. a.):


Lüftungspaket: Kombination des Einbaus von Lüftungsanlagen mit mindestens einer weiteren förderfähigen Maßnahme an der Gebäudehülle.
Eine Kombination mit Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ist möglich.

Wenn kein KfW-Effizienzhaus-Standard angestrebt wird, werden auch Einzelmaßnahmen gefördert wie:
Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
Erneuerung der Fenster und Außentüren
Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Baunebenkosten
Wiederherstellungskosten
Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen

Baudenkmale:

Auch die Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist förderfähig (www.kfw.de/denkmal).

Umwidmung von Nicht-Wohngebäuden:

Der Umbau bestehender beheizter Nicht-Wohnflächen, zum Beispiel Gewerbeflächen, zu Wohnraum wird auch unterstützt.

Kauf von saniertem Wohnraum:

Bei Kauf von saniertem Wohnraum können die Kosten der energetischen Sanierung gefördert werden, wenn sie gesondert ausgewiesen sind (zum Beispiel im Kaufvertrag).

Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss vor dem 01.02.2002 gestellt worden sein. Für die Förderung muss ein Sachverständiger eingebunden werden.
Die Einzelmaßnahmen müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen (www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme).

Förderung ist Darlehen

Energieeffizient Sanieren KfW Programm 151/152

Fördermittelgeber: KfW
Anschrift: Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main
Kontaktinformationen: Tel.: 069 74 31-0
Fax: 069 74 31-29 44
info@kfw.de
Website: www.kfw.de
Zielgruppe sind Personen

Privatpersonen

Zielgruppe sind Unternehmen

Unternehmen

Alle, die Wohnraum energetisch sanieren
oder sanierten Wohnraum ersterwerben.

Projekt ist Renovierung

Renovierung

Förderfähig sind alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen.

Maßnahmenpakete:

Im Rahmen des Anreizprogramms Energieeffizienz werden u. a. gefördert:

Lüftungspaket: Kombination des Einbaus von Lüftungsanlagen mit mindestens einer weiteren förderfähigen Maßnahme an der Gebäudehülle
Eine Kombination mit Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ist möglich.

Einzelmaßnahmen (wenn kein KfW-Energiehausstandard angestrebt wird):

Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
Erneuerung der Fenster und Außentüren
Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Baunebenkosten
Wiederherstellungskosten
Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen

Baudenkmale:

Auch die Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist förderfähig.

Bauantrag oder Bauanzeige müssen vor dem 01.02.2002 gestellt worden sein

Maßnahmen müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen (www.kfw.de/inlandsfoerderung)

Förderung ist ZuschussFörderung ist Darlehen

Mietwohnungen: Energieeffizienz

Fördermittelgeber: Wirtschafts-und Infrastrukturbank Hessen
Anschrift: Strahlenbergerstraße 11 63067 Offenbach am Main
Kontaktinformationen: Manja Walden, Frank Müller
Tel.: 069/9132-2592, -2565
Fax: 069/9132-8-2592, -8-2565
Website: www.wibank.de
Zielgruppe sind Personen

Privatpersonen

Zielgruppe sind Unternehmen

Unternehmen

Zielgruppe sind Kommunen

Kommunen

Antragsberechtigt ist grundsätzlich jeder, der in vermietete Wohnimmobilien investiert, beispielsweise:

Wohnungsunternehmen,
Wohnungsgenossenschaften
Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände
sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
private Vermieter
Projekt ist Neubau

Neubau

Projekt ist Renovierung

Renovierung

Das Landesprogramm Energieeffizienz im Mietwohnungsbau fördert die nachhaltige und hochwertige energetische Modernisierung von Mietwohnungen sowie den Neubau von hocheffizienten Mietwohngebäuden in Hessen, und zwar zusätzlich zu den entsprechenden, zinsgünstigen Programmen der KfW – Bankengruppe.

Förderfähige Maßnahmen sind
- Investitionsvorhaben zur nachhaltigen Verringerung von CO2 - Emissionen von Mietwohngebäuden bei Beantragung und Erfüllung der Voraussetzungen des KfW-Effizienzhauses im Programm "Energieeffizient Sanieren".
- Neubauten von Mietwohnungen in Form eines KfW-Effizienzhaus 40 oder 55 bzw. eines Passivhauses nach dem KfW-Programm "Energieeffizient Bauen" für die ein Darlehen aus den jeweiligen KfW-Programmen bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen beantragt wird.

Lüftungsanlagen werden von der KfW als förderfähige Einzelmaßnahme gelistet und fallen somit auch bei diesem Programm in den Förderbereich.

Förderung ist Darlehen

Energieeffizient Bauen (KfW-Programm für Mietwohnungen)

Fördermittelgeber: Wirtschafts-und Infrastrukturbank Hessen
Anschrift: Strahlenbergerstraße 11 63067 Offenbach am Main
Kontaktinformationen: Manja Walden, Frank Müller
Tel.: 069/9132-2592, -2565
Fax: 069/9132-8-2592, -2565
Website: www.wibank.de
Zielgruppe sind Personen

Privatpersonen

Zielgruppe sind Unternehmen

Unternehmen

Antragsberechtigt sind Bauherren von Mietwohnungen nach dem KfW-Effizienzhaus-Standard (bzw. Passivhaus-Standard) oder Käufer von entsprechenden Mietwohnungsneubauten.
Projekt ist Neubau

Neubau

Projekt ist Erwerb

Erwerb

Gefördert wird der Bau oder Erwerb von neu gebauten KfW-Effizienzhäusern 70 oder besser oder der Bau bzw. Erwerb von neu gebauten Passivhäusern.

KFW-Effizienzhaus 70 oder besser, Passivhaus

Förderung ist Zuschuss

Förderung der energetischen Modernisierung von kommunalen Nichtwohngebäuden der sozialen Infrastruktur

Fördermittelgeber: Wirtschafts-und Infrastrukturbank Hessen
Anschrift: Strahlenbergerstr. 11 63067 Offenbach am Main
Kontaktinformationen: Tel.: 069 9132-03
Fax: 069 9132-4636
Website: www.wibank.de
Zielgruppe sind Kommunen

Kommunen

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden, die Landkreise sowie kommunale Zweckverbände (kommunale Gebietskörperschaften) in Hessen.
Projekt ist Renovierung

Renovierung

Gefördert wird die energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden, die sich im Eigentum der Kommune befinden und der sozialen Infrastruktur dienen, sowie von Verwaltungsgebäuden.
Somit werden Investitionsmaßnahmen gefördert, die der Minderung des Energiebedarfs und dem verstärken Einsatz erneuerbarer Energien dienen. Weiterhin zuwendungsfähig sind die damit in Zusammenhang stehenden Beratungs- und Planungsleistungen.
Förderfähig sind zudem Maßnahmen des baulichen Wärmeschutzes wie Wärmedämmung, Anlagen zur effizienten Wärmebereitstellung sowie Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (Programmpunkt "Sonstige Anlagen").

Das betreffende Gebäude muss sich in einem energetisch nachteiligen Zustand befinden.

Haftungsausschluss/Disclaimer

Die Informationen zu den Förderprogrammen wurden von den jeweiligen Fördermittelgebern ermittelt. Es kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden!

Bitte beachten Sie, dass Förderprogramme kurzfristigen Änderungen bzw. Einstellungen unterliegen. Um den aktuellen Stand zu erhalten, kontaktieren Sie die genannte Förderstelle. Zentrale KfW-Hotline: Tel.: 0800 539 9002 (kostenfreie Service-Nummer)

E-Mail: infocenter@kfw.de

Stand: 2015/16

Quellenangaben

  • KfW bzw. jeweiliger Landesfördergeber