Von entscheidender Bedeutung für die Ausgangsqualität der Raumluft und der Hygiene ist die Lage der Außenluftansaugung. Sie sollte auf keinen Fall in der Nähe von Schadstoffquellen wie z. B. Mülleimern oder Autoabgasen platziert werden. Auch sollten Kurzschlüsse mit der Fortluft sowie mit anderen Abluftanlagen oder Kanalabflüssen vermieden werden. Die Positionierung des Einlasses über Grund muss die zu erwartende Schneehöhe berücksichtigen.
Die Luftfortführung sollte nicht in einem Aufenthaltsbereich (z. B. Terrasse) erfolgen und keine feuchtigkeitsempfindlichen Oberflächen anströmen.
Innerhalb der Räume sollten die Zuluftventile nie direkt in Ecken angebracht werden. Da dies meist der Platz für Lautsprecher ist, könnte es sonst zu einer unangenehmen Schallverstärkung der ausströmenden Luft kommen. Für Zuluftventile in Wohn-, Schlaf-, Arbeits- und Kinderzimmern gilt ein Mindestabstand von 1,00 m von einer Wand und von Fenstern. Bei kleinen Räumen sollten diese in der Mitte positioniert werden sowie generell im oberen Bereich der Wand. Der Abstand zur Türe sollte soweit wie möglich gewählt werden.
Für Abluftventile in der Küche, Bad, WC, HWR, kurz in allen Räumen, in denen Feuchte und Wärmelasten auftreten, gilt: Abstand von einer Wand mind. 0,20 m; Abstand von einer Kochstelle mind. 1,00 m; Abluftventil nicht im Duschbereich platzieren; Abstand zur Tür so weit wie möglich (bessere Durchströmung).